Ihrer Einschätzung nach wäre eine engmaschige Begleitung in kurzen Zeitabständen mittels Absprachen, Überprüfungen der Wirkung und laufender Anpassung der Massnahmen angezeigt gewesen (unter Führung der Schulleitung, in Kooperation mit den Eltern und unter Einbezug der Fachpersonen der Schule, d.h. von Lehrpersonen, Schulischer Heilpädagogin und Schulsozialarbeiterin). Anstelle von schriftlicher Kommunikation hätten Gespräche zwischen der Schule und den Eltern deeskalierend wirken können (Beantwortung der Aufsichtsanzeige durch das Departement Bildung, Kultur und Sport [BKS], Abteilung Volksschule, Sektion Schulaufsicht, vom 5. Juli 2021 [Klagebeilage 3]).