mehrere Besprechungen mit den Eltern). In diesem Zusammenhang kritisierte die kantonale Schulaufsicht, dass die Absprachen und getroffenen Massnahmen nicht die gewünschte Wirkung erzielt hätten. Ihrer Einschätzung nach wäre eine engmaschige Begleitung in kurzen Zeitabständen mittels Absprachen, Überprüfungen der Wirkung und laufender Anpassung der Massnahmen angezeigt gewesen (unter Führung der Schulleitung, in Kooperation mit den Eltern und unter Einbezug der Fachpersonen der Schule, d.h. von Lehrpersonen, Schulischer Heilpädagogin und Schulsozialarbeiterin).