ausführt, erfolgte der Wechsel an die Privatschule ohne Einbezug der Schulpflege und der Schulleitung. Vorgesehen war, dass der Sohn der Kläger in der 5. und 6. Klasse die Primarschule in Z. besucht hätte. Die 5. und 6. Primarschulklasse besuchen die Schülerinnen und Schüler aus X. in der Nachbarsgemeinde Z. (vgl. https://www.xxx/). Im Hinblick auf den bevorstehenden Wechsel war für den 7. Juni 2021 ein zusätzliches Übergabegespräch mit den Beteiligten vereinbart, welches die Kläger am 4. Juni 2021 absagten; gleichzeitig teilten sie mit, ihr Sohne besuche im nächsten Schuljahr die Privatschule "Y." AG in X. (Klagebeilage 1, S. 3; Klageantwortbeilage 22).