Die Kläger seien deswegen mehrfach an die beteiligten Lehrpersonen, die Schulleitung und die Schulpflege gelangt. Diese hätten jedoch jeweils nicht angemessen reagiert. Nachdem die Kläger den SPD um ein Tätigwerden ersucht hätten, sei ihnen anlässlich eines Telefonats am 8. April 2021 mitgeteilt worden, dass der SPD nicht selber aktiv werden könne und eine Bedarfsabklärung durch die Schulpflege beantragt werden müsse. Nach mehreren Vorfällen im März und Juni 2021 sei es für ihren Sohn nicht mehr möglich gewesen, die Primarschule weiterhin angstfrei zu besuchen.