II. 1. 1.1. Die Kläger fordern von der Beklagten, dass diese die Privatschulkosten ihres Sohnes für den Besuch der "Y." AG in X. während der Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 übernimmt. Die Ausgaben beliefen sich angeblich auf Fr. 7'530.00 (richtig Fr. 7'190.00) pro Quartal, bestehend aus dem Schulgeld von Fr. 5'940.00, den Kosten für das Arbeitsmaterial von Fr. 240.00, die Verpflegung von Fr. 360.00 sowie Fr. 650.00 für den Transport mit dem Privatfahrzeug (vgl. Klage, S. 15). Die Primarschule X. sei dem vom SPD zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 erteilten Förderauftrag zu keinem Zeitpunkt ausreichend nachgekommen.