Vor der Klageerhebung ersuchten die Kläger die Beklagte darum, die Kosten für den Privatschulbesuch ihres Sohnes zu übernehmen (vgl. Gesuch vom 2. September 2021 [Klagebeilage 2]). Der Gemeinderat X. lehnte -5- das Begehren mit Protokollauszug vom 22. November 2021 (vgl. Klagebeilage 1) ab. Damit ist das Vorverfahren durchgeführt.