1. Kenntnisnahme. -3- 2. Aufgrund der vorstehenden Erwägungen wird die Übernahme des Schulgeldes von C. an der Privatschule Y. AG in 5610 X. ab dem Schuljahr 2021/2022 abgelehnt. 3. Hinweis: Ein Rechtsmittelinstanzenzug besteht nicht. Hinsichtlich der Frage der Schulgeldübernahme für eine Schule/Kindergarten, an welcher die Gemeinde X. nicht angeschlossen ist, kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, 5000 Aarau, geklagt werden.