3. Der Schulpsychologische Dienst (SPD) X. stellte in seinem Bericht Ende Schuljahr 2018/2019 bei C. eine Hochbegabung in den Bereichen "fluides Schlussfolgern" und "visuell-räumliche Verarbeitung" fest (Klagebeilage 2, S. 2). Zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 empfahl der SPD den Beteiligten, C. entsprechend seinen besonderen Bedürfnissen und Fähigkeiten fachlich zu fördern und seine Mitarbeit einzufordern.