2. Bereits zu Beginn des zweiten Kindergartenjahrs hatte die StiftungNETZ mit Bericht vom 4. September 2017 festgestellt, dass "C. sich in manchen Bereichen kognitiv überdurchschnittlich entwickelt; er aufgrund seiner kognitiven Kompetenzen weiss, welche Person er wie leiten kann; die Tendenz besteht, dass er sich nicht an Regeln halten möchte; seine sozialemotionale Entwicklung seinem Alter entsprechend sei, aber aufgrund der Diskrepanz zwischen kognitiven Können und beispielsweise frustrierenden Gefühlen, er starke Wutanfälle zeigen kann" (Klagebeilage 2, S. 1 f.).