Klagefrist hingewiesen. Aus einer fehlenden Rechtsmittelbelehrung dürften einer Partei keine Rechtsnachteile erwachsen. Des Weiteren habe die Arbeitslosenkasse nicht die Rechtsstellung der Versicherten übernommen. Die hier eingeklagte Forderung sei von Gesetzes wegen auf die Arbeitslosenkasse übergegangen (Legalzession). Von einer Arbeitslosenkasse, die eine Vielzahl unterschiedlicher Subrogationsfälle zu bearbeiten habe, dürfe nicht erwartet werden, dass sie allesamt zeitnah erledigen könne. Die Ausgangslage sei nicht vergleichbar mit derjenigen der Mitarbeitenden, die für die Geltendmachung ihres persönlichen Anspruchs sechs Monate Zeit hätten.