1.3. Das Verwaltungsgericht ist somit für die Beurteilung der von der Klägerin hier eingeklagten Forderung auf Bezahlung von Lohnersatz während der ordentlichen Kündigungsfrist des Anstellungsverhältnisses von A. zuständig, die auf dem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis zwischen A. und der Beklagten beruht und gestützt auf Art. 29 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung vom 25. Juni 1982 (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG; SR 837.0) im Umfang der von der Klägerin an A. geleisteten Arbeitslosenentschädigung per Legalzession auf die Klägerin übergegangen ist.