3. Mit Eingaben vom 14. November 2022 und 15. November 2022 sprachen sich die Stadt Q. und die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau gegen eine Sistierung des vorliegenden Verfahrens aus. Die Arbeitslosenkasse beantragte anstelle der Sistierung die vollumfängliche Akteneinsicht in das Verfahren WKL.2022.2, eventualiter die Zulassung als Nebenintervenientin im Verfahren WKL.2022.2.