c. "Das Anstellungsverhältnis zwischen Herrn A._____ und der Stadt Q._____ endete per 31. Juli 2022." (anstelle von: "Die Arbeitgeberin löste das Arbeitsverhältnis mit Herrn A._____ zum 31. Juli 2022 auf."). 1.4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 4'800.00 zu einem Drittel mit Fr. 1'600.00 zu ersetzen. Zustellung an: den Kläger (Vertreter) die Beklagte - 35 - Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten