1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird festgestellt, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte gemäss Kündigungsschreiben vom 16. Juni 2022 widerrechtlich erfolgt ist. 1.2. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger wegen widerrechtlicher Kündigung seines Anstellungsverhältnisses eine Entschädigung in Höhe von Fr. 7'000.00 zu bezahlen. 1.3. Ferner wird die Beklagte verpflichtet, den Text des von ihr am 24. November 2022 für den Kläger ausgestellten Arbeitszeugnisses innerhalb von 20 Tagen seit Rechtskraft dieses Entscheids wie folgt abzuändern: