5. Zusammenfassend ist in teilweiser Gutheissung der vorliegenden Klage festzustellen, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte gemäss Kündigungsschreiben vom 16. Juni 2022 widerrechtlich erfolgt ist. Die Beklagte ist sodann zu verpflichten, dem Kläger wegen widerrechtlicher Auflösung des Anstellungsverhältnisses eine Entschädigung in Höhe von Fr. 7'000.00 zu bezahlen.