Dieses eher negative Werturteil dürfte zwar die Chancen des Klägers auf dem Arbeitsmarkt mindern. Dieser Nachteil ist jedoch im höherwertigen Interesse dessen, dass künftige Arbeitgeber wahrheitsgemäss über die mangelhafte Leistung des Klägers aufgeklärt werden, hinzunehmen, zumal der Kläger anstelle eines qualifizierten Arbeitszeugnisses eine blosse Arbeitsbestätigung bei der Beklagten anfordern könnte, um seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht zu vermindern.