4.3. 4.3.1. Hinsichtlich der Optimierung der Prozesse ist die Formulierung der Beklagten im zweitletzten Satz auf S. 1 des Zeugnistextes offenbar bewusst unklar bzw. sogar verklausuliert ausgefallen (vgl. Duplik, S. 9). Aufgrund des Zeugniswortlauts an der fraglichen Stelle könnte man meinen, der Kläger habe eingeleitete Optimierungsprozesse in Frage gestellt, anstatt bestehende Prozesse zwecks Optimierung hinterfragt, was wegen des positiven Kontextes ("gut in sein Aufgabengebiet eingebracht") näherliegen würde. Klarer wäre insoweit die vom Kläger vorgeschlagene Formulierung, wonach er einen (wertvollen) Beitrag zur Optimierung der Prozesse geleistet habe.