4 hinten) zu klären sein. Aufgrund der gesamten Umstände hält das Verwaltungsgericht eine Entschädigung von Fr. 7'000.00 für angemessen, was bei einem Bruttomonatslohn von Fr. 4'940.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn) etwas weniger als eineinhalb Monatslöhnen entspricht. 4. 4.1. Auf der Grundlage des von der Beklagten dem Kläger am 24. November 2022 ausgestellten Arbeitszeugnisses (Klageantwortbeilage 8 und Klagebeilage 10) verlangt der Kläger die folgenden Anpassungen am Zeugnistext: