3.3. Der Kläger begründet die eingeklagte Entschädigungshöhe mit einem wiederholt fehlerhaften Vorgehen der Beklagten im Kündigungsprozess, ungenügender Arbeitseinführung, Mobbing am Arbeitsplatz, dem Umstand, dass ihm durch die Auflösung seines Anstellungsverhältnisses die Ausübung seines "Traumberufs" Tierpfleger verunmöglicht werde, sowie mit der Ausstellung eines nicht annehmbaren Arbeitszeugnisses.