__ vom 10. Mai 2022 (Klageantwortbeilage 6) ist davon auszugehen, dass sich der Kläger diesbezüglich Fehler geleistet hat (vgl. auch Protokoll, S. 19), die er teilweise auch selbst einräumt (Protokoll, S. 6, 11 und 14). Das Erledigen von administrativen Aufgaben gehörte gemäss Stellenbeschrieb (Klageantwortbeilage 3) zu seinen Aufgaben und er wurde nach den überzeugenden Ausführungen von B._____ an der Parteibefragung vor Verwaltungsgericht unter anderem für diese Aufgabe eingestellt. Von Schwächen in diesem Bereich wusste der Vorgesetzte offenbar im Vorfeld nichts (Protokoll, S. 16 f.).