von einer gewissen Nachlässigkeit. Was die fehlende Einstreu im Ponystall (und allenfalls in Tiertransportern) anbelangt, trifft es zwar zu, dass aufgrund der tierärztlichen Weisung, dem Pony (F._____) kein Stroh zur Fütterung anzubieten (siehe Klageantwortbeilage 13), Stroh auch nicht als Einstreu verwendet werden - 22 -