Protokoll, er könne die ihm teilweise nach der Mahnung zugetragenen Vorfälle nicht mehr zeitlich danach einordnen, ob sie sich vor oder nach der Mahnung ereignet hätten (Protokoll, S. 21 und 22). Konkret genannt werden von der Beklagten für die Zeit nach der Mahnung die vom Kläger mangelhaft geführten Tierbestandslisten mit falschen Datumsangaben und Tierbezeichnungen sowie fehlende Einträge und Dokumente (bei Tierannahmen), eine ungenügende Betreuung des Lernenden bei dessen Prüfungsvorbereitung sowie die missglückte Führung mit Tierärzten vom 19. Mai 2022.