2.3.3.5. Die meisten der von der Beklagten konkret gerügten Mängel fielen offenbar in die Zeit vor Aussprache der mündlichen Mahnung am 24. März 2022 und der schriftlichen Mahnung vom 30. März 2022 (Klagebeilage 5). Das betrifft die vernachlässigte Klauenpflege der Geissen, die fehlende oder ungenügende Reinigung der Aussenanlage der Kaninchen, eine unterlassene Instruktion an Teamkollegen betreffend die Medikation eines Ponys, das Verteilen von Futter auf mit Kot verunreinigten Böden, die nicht rechtzeitige Entwurmung von Tieren, fehlende Einstreu im Ponystall und – gemäss Kündigungsbegründung vom 29. Juni 2022 (Klagebeilage 3) – auch in Tier-