Aufgrund seines Handelsschuldiploms (Klageantwortbeilage 14) habe die Beklagte davon ausgehen dürfen, dass der Kläger dazu in der Lage sei. B._____ sei kurz nach dem unplanmässig frühzeitigen Ende der Führung vom 19. Mai 2022 über die Beschwerden der teilnehmenden Tierärzte orientiert worden und habe diese mit zum Anlass genommen, mit dem Kläger eine Standortbestimmung durchzuführen und ihm die beabsichtigte Kündigung seines Anstellungsverhältnisses mitzuteilen.