Eine tierärztliche Weisung des Inhalts, den Ponystall nicht einzustreuen, habe es nicht gegeben. Vielmehr sei dazu geraten worden, dem Pony F._____, dem im Februar 2022 nach mehreren Koliken ein Magengeschwür diagnostiziert worden sei, nur wenig Stroh zur Fütterung anzubieten. Dass B._____ an der Teamsitzung vom 31. März 2022 das Thema der Wichtigkeit einer qualitativ guten Tierpflege betont habe, bedeutete nicht, dass die Tierpflege im Wildpark generell an Qualitätsmängeln gelitten habe. Dergleichen habe der Kläger seinem Vorgesetzten gegenüber nie erwähnt.