__ und C._____ ordnungsgemäss eingearbeitet worden. Der Hinweis im Einführungsprogramm (Klageantwortbeilage 4), dass die Einschulung in die Abläufe ca. ein Jahr beanspruche, beziehe sich darauf, dass gewisse Tätigkeiten nur einmal im Jahr stattfinden würden (z.B. die Zahnpflege und Impfung der Ponys). Dass er als Tierpfleger die Aufgabe habe, die Tiere zu pflegen, richtig zu füttern und ihre Stallungen und Aussenanlagen zu reinigen, hänge nicht mit der konkreten betrieblichen Situation zusammen und bedürfe keiner spezifischen Einführung. Über die speziellen Bedürfnisse einzelner Tiere habe das Einführungsprogramm Angaben enthalten.