mit den Worten "egoistisch, arrogant und dumm" verbal verunglimpft worden. Er habe die damalige Verwarnung dem Frieden zuliebe akzeptiert, obwohl sie ihm sachlich nicht gerechtfertigt erschienen und zeitlich viel zu spät ausgesprochen worden sei. Nach dem 30. März 2022 sei seine Arbeit von keiner Seite mehr beanstandet worden. Die von der Beklagten angegebenen Kündigungsgründe seien im Wesentlichen die gleichen wie schon die mit der Verwarnung gerügten Vorfälle, die sich allesamt in der Probezeit ereignet hätten und für die es schlüssige Erklärungen gebe. Trotz Schwierigkeiten in der Einarbeitungs- - 16 -