Erst mit deren Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub am 9. Mai 2022 hätten die fehlenden 20 Stellenprozente abgedeckt werden können. Nur einen Monat nach seinem Probezeitgespräch sei er für die damals bereits bekannten Vorfälle verwarnt worden, was er nicht habe nachvollziehen können und wohl mehr zwischenmenschliche als fachliche Gründe gehabt habe. Zwischenmenschliche Vorbehalte reichten aber als sachlicher Kündigungsgrund nicht aus. Beim Gespräch vom 24. März 2022 sei er von seinem Arbeitskollegen D._____ mit den Worten "egoistisch, arrogant und dumm" verbal verunglimpft worden.