Jedoch hätte er sich hier eine ordentliche Arbeitseinführung gewünscht, weil die Klauenpflege nicht Teil seiner Ausbildung zum Tierpfleger gebildet habe. Ausserdem sei er dafür auf die Unterstützung eines Kollegen angewiesen gewesen, die nicht jederzeit erhältlich gewesen sei. Die Gesundheit der Tiere und das Tierwohl seien jedoch zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt gewesen. Die Nichteinhaltung der Hygiene bei der Fütterung der Tiere sei ebenfalls auf eine mangelhafte Arbeitseinführung zurückzuführen. Der beanstandete Vorfall habe sich kurz nach seinem Stellenantritt ereignet.