c PersG qualifizieren lassen, die dem Kläger, der von der Beklagten nicht genügend in seine Arbeit im Wildpark eingeführt worden und phasenweise überlastet gewesen sein soll, auch vorwerfbar sind, und ob die Beklagte die Berufung auf Mängel, die sich während der Probezeit des Klägers ereignet haben, infolge Fortführung des Arbeitsverhältnisses nach Beendigung der (nicht verlängerten) Probezeit verwirkt hat. - 15 -