Wenn einem gelernten Tierpfleger unter Verweis auf konkrete Vorkommnisse Mängel bei der Tierkörperpflege, Tierhaltungshygiene und Gewährleistung der notwendigen medizinischen Behandlung von Tieren vorgeworfen werden, muss er sich darüber im Klaren sein, welche Verbesserungen von ihm diesbezüglich erwartet werden, nämlich die strikte Befolgung der entsprechenden Pflege-, Hygiene- und Behandlungsvorschriften und -stan- dards. Auch wurde dem Kläger die Kündigung seines Anstellungsverhältnisses für den Fall der Nichtbewährung explizit angedroht.