und massiv verbessern müsse. Es werde erwartet, dass die Tierpflege zuverlässig und kompetent ausgeführt, die Hygiene konsequent eingehalten und über wichtige Vorkommnisse zeitgerecht informiert werde. Schliesslich wurde dem Kläger auch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses für den Fall angedroht, dass sich seine Arbeitsleistung und sein Verhalten nicht unverzüglich verbessern sollte. Ende April werde eine weitere Standortbestimmung vorgenommen.