Beispielsweise habe er die Klauen der Geissen während drei Monaten nicht geschnitten, die Hygiene bei der Fütterung nicht eingehalten, indem er das Futter anstatt auf gereinigten Boden auf den Mist geworfen habe, das Kleintiergehege lange Zeit nicht gereinigt, sodass die Tiere auf ihrem Mist gelebt hätten, und seine Kollegen nicht darüber informiert, dass einem Pony während seiner Abwesenheit Medizin verabreicht werden müsste. Ferner wurde der Kläger darauf hingewiesen, dass solches Verhalten nicht toleriert werden könne und sich unverzüglich - 13 -