2.3.2. Der Kläger erhielt am 24. März 2022 von seinem Vorgesetzten einen mündlichen Verweis, der von diesem am 30. März 2022 noch verschriftlicht wurde (siehe Klagebeilage 5). Darin wurde dem Kläger vorgeworfen, die Tierpflege vernachlässigt zu haben. Beispielsweise habe er die Klauen der Geissen während drei Monaten nicht geschnitten, die Hygiene bei der Fütterung nicht eingehalten, indem er das Futter anstatt auf gereinigten Boden auf den Mist geworfen habe, das Kleintiergehege lange Zeit nicht gereinigt, sodass die Tiere auf ihrem Mist gelebt hätten, und seine Kollegen nicht darüber informiert, dass einem Pony während seiner Abwesenheit Medizin verabreicht werden müsste.