Ende April 2022 habe mit dem Kläger kein Standortgespräch durchgeführt werden können, weil er vom 18. April bis 9. Mai 2022 ferienhalber abwesend gewesen sei. Während dieser Ferienabwesenheit habe die Beklage von weiteren Geschehnissen den Kläger betreffend Kenntnis erlangt. Er habe einer externen Person ("Kollegin") die Reinigung und Instandstellung -9-