Nach dem Ende der Probezeit seien mit nicht rechtzeitig vorgenommenen Entwurmungen und fehlender Einstreu im Ponystall weitere Verfehlungen ans Tageslicht gekommen. Ausserdem habe sich der Kläger trotz angegebener Zeitnot für die Verrichtung seiner vertraglichen Aufgaben nicht an die Weisung des Vorgesetzten gehalten, keine eigenen Projekte (Züchtung von Weidensetzlingen, Neuansaat Hasengehege, Planung neuer Tiergehege) zu lancieren. Diese und weitere Vorkommnisse habe der Vorgesetzte B._____ mit dem Kläger am 24. März 2022 besprochen und ihm dafür einen mündlichen Verweis erteilt.