Unter anderem seien die Gehege und Aussenanlagen der Kaninchen nicht korrekt gereinigt, die Klauen der Geissen nicht geschnitten, der Informationsfluss betreffend die Medikation eines Ponys während der Ferienabwesenheit des Klägers nicht gewährleistet und bei der Fütterung der Tiere die Hygiene vernachlässigt worden, indem das Futter auf ungereinigte Böden geworfen worden sei. Nach dem Ende der Probezeit seien mit nicht rechtzeitig vorgenommenen Entwurmungen und fehlender Einstreu im Ponystall weitere Verfehlungen ans Tageslicht gekommen.