C. An der Verhandlung vom 18. Oktober 2023 hat das Verwaltungsgericht den Kläger und seitens der Beklagten B._____ (Leiter Abteilung Ortsbürgerverwaltung und Mietliegenschaften; direkter Vorgesetzter des Klägers) als Partei bzw. Parteivertreter zur Sache befragt. Alsdann erhielten die Parteien Gelegenheit zu Schlussvorträgen mit Stellungnahmen zum Beweisergebnis. Im Anschluss an die Verhandlung hat das Verwaltungsgericht den Fall beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: