6. Mit Verfügung des instruierenden Verwaltungsrichters vom 3. August 2023 wurden die Parteien auf den 18. Oktober 2023 zu einer mündlichen Verhandlung mit Parteibefragung vorgeladen. Gleichzeitig wurde den Parteien die Zusammensetzung des Gerichts, die zugelassenen Beweismittel und die Beweislastverteilung bekanntgegeben.