Die Beklagte sei gerichtlich anzuweisen, das Arbeitszeugnis vom 24. November 2022 unter Berücksichtigung der nachfolgenden Korrekturvorschläge neu auszufertigen und dem Kläger innert 10 Tagen nach Rechtskraft dieses Verfahrens zuzustellen: Seite 1, letzter Absatz: "Er hat sich während der Einarbeitungszeit gut in sein Aufgabengebiet eingedacht und hinterfragt aktiv Prozesse zur Optimierung." ist zu revidieren in: "Er hat sich gut in sein Aufgabengebiet eingebracht und leistete einen wertvollen Beitrag zur Optimierung der Prozesse."