2. Mit Klageantwort vom 28. November 2022 beantragte die Stadt Q._____ die kostenfällige Abweisung der Klage. 3. In der Replik vom 2. Februar 2023 stellte der Kläger zusätzlich zu seinen bisherigen Anträgen das Begehren, die Beklagte sei gerichtlich anzuweisen, das Arbeitszeugnis vom 24. November 2022 unter Berücksichtigung der Korrekturvorschläge entsprechend den Ausführungen unter ad Arbeitszeugnis neu auszufertigen und dem Kläger innert 10 Tagen nach Rechtskraft dieses Verfahrens zuzustellen (Antrag 3).