1.2. Das Verfahren wird nach Eintritt der Rechtskraft von Ziffer 1.1 hiervor fortgesetzt. 2. Die Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen erfolgt im Endentscheid. Zustellung an: die Klägerin (Vertreter) die Beklagte (Vertreter) die Beigeladenen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten