5.3.8. Zusammenfassend ergibt sich in Bezug auf die Widerrechtlichkeit Folgendes: Der Transport der Stellwände war unbestrittenermassen gefährlich. Dies gilt unabhängig davon, dass von den Studierenden aufgrund ihres Alters und ihrer Lebenserfahrung ein erhebliches Mass an Selbstverantwortung erwartet werden darf. Die Schule hat die Gefährlichkeit der Transporte korrekt erkannt und – entsprechend ihrer Garantenstellung – Sicherheitsmassnahmen getroffen. Ob diese als solche geeignet waren, erscheint zweifelhaft, kann vorliegend aber offen bleiben.