Somit hätte diesbezüglich auch die Kenntnis des Formulars oder des Manuals keinen Einfluss darauf gehabt, wie der Transportwagen von der Klägerin bewegt wurde. Hinzu kommt, dass der Zeuge H._____ angab, es ergebe sich, dass der Transportwagen beim Einfahren in den Warenlift meistens gezogen und beim Rausfahren gestossen werde (Protokoll, S. 23).