Warenlift und Geschossboden zu überwinden. Entsprechend schrieb das Formular vor, eine Platte zu verwenden (siehe vorne Erw. II/5.3.6). Gemäss Manual hingegen hätte der Spalt zwischen Geschossboden und Warenlift immer schräg überfahren werden müssen. Die Zeugen bestätigten das Gefahrenpotential durch den Transport der Stellwände mit dem von der Beklagten zur Verfügung gestellten Transportwagen (Protokoll, S. 13, 15, 22, 27). Sie hätten den Studierenden deshalb im Rahmen der Instruktion gezeigt, wie sie in den Lift zu fahren hätten (Protokoll, S. 22). Aufgrund des Gewichts der beladenen Transportwagen hätten sie empfohlen, diesen zu zweit zu bewegen (Protokoll, S. 14).