II/5.3.6). Auch die regelmässig durchgeführten Instruktionen waren dazu bestimmt, auf die Gefahren hinzuweisen und den adäquaten Umgang mit Transportwagen und Stellwänden aufzuzeigen. Allerdings fällt in diesem Zusammenhang auf, dass jedenfalls Studierende, welche nur beim Aufräumen mitwirkten, nicht zwingend eine Instruktion erhielten (Protokoll, S. 16 ff.). Die Klägerin verunfallte beim Transport der Stellwände aus dem Lift. Auch diesbezüglich wusste die Beklagte um das Sicherheitsrisiko des schwer beladenen Transportwagens und der Schwierigkeit, den Spalt zwischen - 24 -