ne Instruktion betreffend Transport erhalten und es sei ihr gegenüber nie erwähnt worden, dass dieser auf irgendeine Art gefährlich sein bzw. der Transportwagen kippen könne (Protokoll, S. 6 ff.). Für diese Darstellung spricht, dass sie am Transport der Stellwände in den Ausstellungsraum nicht beteiligt war (Protokoll, S. 4, 7 f.; Replik, Rz. 19), sie einzig zur Kontrolle, ob genügend Stellwände zur Verfügung standen, erschienen war (siehe vorne Erw. II/5.3.5.1) und die Studierenden, welche nur beim Aufräumen mitwirkten, nicht zwingend eine Instruktion erhielten (Protokoll, S. 16 ff.).