Rz. 11). Die Klägerin bestreitet, diese Instruktionen erhalten zu haben. Anlässlich der Verhandlung vor Verwaltungsgericht wurden die Ausführungen der Beklagten von den Zeugen G._____ und H._____ nur teilweise bestätigt, wobei sich der Zeuge H._____ wie ausgeführt nur noch bruchstückhaft zu erinnern vermochte. Herr G._____ erklärte, dass bei der Ausgabe der Stellwände mehrere Personen vor Ort gewesen seien und die Klägerin erst nach Unterzeichnung der Quittung dazugestossen sei. Wann dies exakt gewesen sei, konnte er nicht sagen, weil er mit den weiteren Studenten und dem (der Instruktion dienenden) Transport beschäftigt gewesen sei.