5.3.5. 5.3.5.1. Der Aufbau der Grundstruktur für die Ausstellung der Masterstudierenden begann am 21. August 2024, wobei die Klägerin für diese Arbeiten nicht eingeteilt war (vgl. Information O [Klagebeilage 4]). Die Klägerin war lediglich vor Ort, weil sie die für ihr Projekt benötigten Stellwände selbst bestellt hatte (um die üblicherweise zuständige Institutsleitung zu entlasten) und sichergehen wollte, dass genügend Stellwände geliefert wurden. Der Transport der Stellwände erfolgte durch die hierfür eingeteilten Bachelorstudenten (Protokoll, S. 4, 7 f.; Replik, Rz. 19).