__ einen eigenen Fehler zugeben müsste, wenn er erklären würde, das Manual nicht abgegeben zu haben. Insbesondere aber lässt der Umstand, dass er zwischenzeitlich die Vorgänge und Umstände des Unfalls mehrmals mit seinen Vorgesetzten und sogar mit dem Vertreter der Beklagten besprach, daran zweifeln, dass er sich heute noch unvoreingenommen an die seinerzeitige Besprechung zu erinnern vermag (Protokoll, S. 9 ff., 14, 16 ff.). Zwar bestätigte auch der Zeuge H._____ die Abgabe des Dokuments an die Klägerin (Protokoll, S. 22), gleichzeitig gab er aber an, sich nur "bruchstückhaft" an das vor über sieben Jahre stattgefundene Treffen zu erinnern.